Mit dem Pilotprojekt «Externe Meldestelle» hatte das SEM eine von zwölf Empfehlungen umgesetzt, die Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer in einem im Oktober 2021 veröffentlichten Bericht formuliert hatte, nachdem Gewaltvorfälle und Menschenrechtsverletzungen in Bundesasylzentren publik geworden waren. Im November 2022 wurden zwei externe, vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) betriebene Meldestellen zunächst für die Bewohnenden und das Betreuungs- und Sicherheitspersonal der Bundesasylzentren (BAZ) Zürich und Basel eingerichtet. Nach einer Zwischenevaluation wurde das Pilotprojekt im April 2024 um weitere sechs Monate verlängert. In dieser zweiten Phase wurde es auf zusätzliche regionale BAZ und weitere Personenkreise ausgeweitet. Zudem wurden erste Empfehlungen aus dem Zwischenbericht umgesetzt. Nach zwei Jahren Laufzeit, vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2024, wurde das Pilotprojekt nun abschliessend evaluiert.
Wichtiges Instrument zur Erkennung und Vorbeugung von Grundrechtsverletzungen
Von den rund 300 Meldungen, die während der Projektlaufzeit in den externen Meldestellen eingingen, bezogen sich die meisten auf Fragen der Unterbringung und Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur. Die Hinweise sind jedoch nicht nur wertvoll, um allfällige kleinere Pflichtverletzungen und Probleme in den BAZ erkennen und beseitigen zu können. Nicht zuletzt die 2023 im BAZ Rochat dokumentierten Menschenrechtsverletzungen an minderjährigen Asylsuchenden sowie das im Abschlussbericht selbst dokumentierte Fallbeispiel zu Übergriffen auf mehrere unbegleitete Minderjährige durch einen Sicherheitsmitarbeitenden im BAZ Basel machen den Nutzen und die Notwendigkeit einer externen, vom SEM unabhängigen Meldestelle auch für die Erkennung und Vorbeugung von Gewalt und Grundrechtsverletzungen deutlich.
Die SFH fordert die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle seit langem und begrüsst daher das Pilotprojekt und seine abschliessende Evaluation durch die Firma TC Team Consult.
SFH fordert zeitnahe Einrichtung einer zentralen Meldestelle
Die Evaluation beschäftigte sich mit Fragen der Zielerreichung, der Wirkung, dem Bedarf, der Unabhängigkeit, der Wahrnehmung sowie der Akzeptanz der Meldestelle. Die Evaluierenden empfehlen, die externe Meldestelle weiterzuführen und dabei eine zentrale, möglichst aus dem SEM ausgelagerte Organisationsform mit mobilen Elementen und einem erweiterten Online-Angebot anzustreben. Die Kommunikation zwischen dem Qualitätsmanagement Unterbringung, der Administration und weiteren Partnern innerhalb des SEM mit der externen Meldestelle soll ausgeweitet und ein Gesamtkonzept zum Meldewesen in den BAZ erarbeitet werden.
Gestützt auf die Erkenntnisse des Berichts bekräftigt die SFH daher ihre Forderung nach einer zeitnahen und schweizweiten Einrichtung von unabhängigen Meldestellen. Damit diese Meldestellen ihre wichtige Funktion erfüllen können, muss ihre Existenz Asylsuchenden mit Hilfe geeigneter Massnahmen bekannt gemacht werden und der Zugang muss für alle Betroffenen jederzeit niedrigschwellig möglich sein.